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Diözese unterstützt Nutzung privater Smartphones für dienstliche Zwecke

Über das private Smartphone dienstliche Termine vereinbaren, Mails beantworten und Kontakte aufrufen ermöglicht die Diözese bei Bedarf ab 10. Oktober 2013. Nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das private Smartphone häufig zu dienstlichen Zwecken, können sie außerdem einen Zuschuss zu den laufenden Kosten erhalten.

Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand und Dorothea Weitz für die Mitarbeitervertretung (MAV) haben dazu am 10. Oktober 2013 die  "Dienstvereinbarung dienstliche Moblitelefonie / Datenabgleichung mit Lotus Notes" geschlossen. Sie gilt gleichlautend als Dienstanweisung auch für alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht von der MAV vertreten werden.

Die neue Regelung zielt vor allem auf Seelsorgerinnen und Seelsorger, auf Beschäftigte im Außendienst und auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erreichbar sein müssen. Sie können einen entsprechenden Antrag an das Bischöfliche Ordinariat, Bereich Zentrale Dienste richten. Dabei gilt Freiwilligkeit. Der Dienstgeber kann niemand verpflichten, sein privates Smartphone auch dienstlich zu nutzen. Allerdings werden Smartphones vom Dienstgeber in Zukunft nicht mehr als Dienstgerät zur Verfügung gestellt. 

Den Abgleich der Daten mit Lotus Notes ermöglicht eine App. Über deren Benutzeroberfläche sind die Mails, Kalendereinträge, Kontakte und Aufgaben zugänglich. Die Daten liegen in dieser App verschlüsselt vor. Sie werden nicht mit sonstigen Daten auf dem Smartphone ausgetauscht.

Nähere Informationen finden Sie in der Navigation unter DME - Synchronisation mit Mobilgeräten.

Die Dienstvereinbarung, die Dienstanweisung zu Ihrer Umsetzung und alle nötigen Formulare zur Beantragung von Zuschuss und Datenabgleichsfunktion stehen im Mitarbeiterinformationssystem  "UnterUns" unter "Aus der Personalabteilung > Arbeitsrecht > Diözesane" Download bereit.