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Verstöße können teuer werden

Bußgeld wegen offenen Emailverteilers

Könnte Ihnen das auch passieren? Die Mitarbeiterin eines Unternehmens hat beim Versand einer Email fahrlässig einen großen Empfängerkreis in das Adressfeld "AN" eingetragen, was ihr nun zum Verhängnis wurde. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wurde auf diese Email aufmerksam und hat es in diesem Fall nicht mehr bei einer (folgenlosen) Feststellung der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit belassen, sondern ein Bußgeld verhängt (Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 28.06.2013)

kein Kavaliersdelikt

Viel zu wenig Nutzern von Email und Co. ist bewusst, dass auch und gerade in der schnelllebigen Welt der modernen Medien der Schutz personenbezogener Daten eine wichtige Aufgabe ist. Werden die Datenlecks großer Unternehmen und Institutionen meist zurecht an den öffentlichen Pranger gestellt, werden die "kleinen, hausgemachten" Datenschutzverletzungen als Kavaliersdelikte behandelt - oder leider all zu oft nicht einmal als solche wahrgenommen.

Emailadressen: personenbezogene Daten

Emailadressen, zumal diese sehr häufig Vor- und Nachnamensbestandteile enthalten, gelten als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes und dürfen in der Regel an Dritte nicht weitergegeben werden. Verwende ich aber nun im Adressatenfeld ("AN") oder im Kopiefeld ("CC") mehrere Adressen, übermittle ich mit meiner Email jedem Adressaten automatisch Emailadressen anderer Personen: man spricht von einem "offenen Emailverteiler".

sichere Alternative

Dabei ist es sehr einfach, Emails auch an einen großen Adressatenkreis datenschutzkonform zu versenden: Adressen, die Sie in das sog. Blind-Kopiefeld ("BCC") eintragen, bleiben sämtlichen Empfängern verborgen. Nutzen Sie einfach dieses Feld für Ihren umfangreichen Mailverteiler und tragen Sie in das "AN"-Feld lediglich eine unbedenkliche Emailadresse ein, z.B. Ihre eigene.

Die Pressemitteilung im Original finden Sie hier!